Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen

 

1. Anwendungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Vila Vita Ferienanlage Pannonia Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden „Hotel“). Gast im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). 

2. Vertragsabschluss - Anzahlung 

2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Gast. Bei Buchung im Internet stellt die Möglichkeit der Reservierung noch kein verbindliches Angebot des Hotels dar. Der Gast unterbreitet ein verbindliches Angebot, wenn er den Button „Zahlungspflichtig buchen“ anklickt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Gast die Buchungsbestätigung des Hotels erhält. 

2.2. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass das Angebot nach Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ verbindlich ist und damit kein Rücktrittsrecht mehr besteht. 

2.3. Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung oder Sicherheit, etwa in Form einer Kreditkartengarantie, leistet. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung fristgerecht vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. 

3. Beginn und Ende der Beherbergung – An- und Abreise 

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Räumlichkeiten am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Räumlichkeiten, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. 

3.2. Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Gast am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Das Hotel ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räumlichkeiten nicht fristgerecht freigemacht werden. 

3.3. Je nach Verfügbarkeit kann zwischen den Vertragsparteien ein späterer Abreisezeitpunkt (Late Check-Out) gegen Aufpreis von EUR 50,00 bis längstens 16:00 Uhr vereinbart werden. 

4. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr 

4.1. Wurde eine vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann das Hotel ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 

4.2. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Anreisetag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag sowohl durch das Hotel (aus sachlich gerechtfertigten Gründen) als auch durch den Gast durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Außerhalb dieser 3-Monats-Frist ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 

  • bis einen Monat vor dem Anreisetag 40 % des gesamten Entgelts; 
  • bis eine Woche vor dem Anreisetag 70 % des gesamten Entgelts; 
  • in der letzten Woche vor dem Anreisetag 90 % des gesamten Entgelts. 

5. Zahlung 

5.1. Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und der Ortstaxe in Höhe von EUR 1,50 pro Person pro Nacht zu bezahlen. 

5.2. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen. 

6. Haftungsbeschränkungen 

6.1. Ist der Gast ein Konsument, wird die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. 

6.2. Ist der Gast ein Unternehmer, wird die Haftung des Hotels für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. 

6.3. In beiden Fällen werden Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne nicht ersetzt. 

6.4. Eine Haftung des Hotels für vom Gast eingebrachte Sachen ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel oder den vom Hotel befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort (Zimmersafe) gebracht worden sind. 

6.5. Es ist zu beachten, dass auf dem Hotelgelände die StVO gilt und das Hotel keinerlei Haftung für durch andere Verkehrsteilnehmer verursachte Schäden übernimmt. 

6.6. Im Hotel vergessene Gegenstände werden nur gegen vorherige Übernahme der Versandkosten durch den Gast und auf dessen Gefahr zurückgesendet. Eine Aufbewahrungspflicht für vergessene Gegenständen wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

7. Tierhaltung 

7.1. Die Mitnahme von Hunden ist nur bei Unterbringung in Bungalows gestattet ist. Hunde sind auf dem gesamten Gelände des Hotels an der Leine zu führen. Aus hygienischen Gründen sind Hunde im Wellnessbereich, am Badesee, im Restaurant VITATELLA, in der Panorama Lounge sowie in der Seewinkelhalle nicht gestattet. Das Hotel behält sich vor bei Veranstaltungen weitere Bereiche des Hotels für Hunde und andere Tiere zu sperren. 

7.2. Sonstige Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in das Hotel gebracht werden. 

7.3. Für mitgebrachte Tiere wird eine Pauschale in Höhe von EUR 18,00 je Tier und Tag verrechnet. 

7.4. Ein Gast, der ein genehmigtes Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen. 

7.5. Der Gast haftet dem Hotel gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Hotels, die das Hotel gegenüber Dritten zu erbringen hat. 

8. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung 

8.1. Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer oder dessen Leute gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht. 

9. Fremdleistungen 

9.1. Neben den Hotelleistungen können dem Gast Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Solche Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Den jeweiligen Vertrag schließt der Gast unmittelbar mit dem Veranstalter. Das Hotel übernimmt für diese Fremdleistungen keine Gewähr oder Haftung. 

10. Schlussbestimmungen 

10.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels

10.2. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts. 

10.3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das am Sitz des Hotels sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 

10.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die in ihrem wesentlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt sinngemäß im Falle von Lücken in diesen AGB